Willkommen

Diese Website richtet sich an wirtschaftliche Unternehmungen, richtiger an deren verantwortliche Führung, denn diese sind alleinig für die Einhaltung entsprechender Gesetze und Vorschriften verantwortlich.

Datenschutz ist ein hohes GUT

In unserer Informationsgesellschaft wird der Schutz der Daten immer wichtiger, dies hat auch in der Gesetzgebung zu Konsequenzen geführt. Dies ist am Bundes-Datenschutzgesetz “BDSG” klar zu erkennen. Wer meint hiermit seien alle relevanten Regeln, Vorgaben etc. in Puncto Datenschutz klar definiert, sieht sich getäuscht.

Ihre Ansprechpartner der Ihnen weiter hilft finden Sie in Datenschutz-Hessen,

Ein kleiner Exkurs zu gleichermaßen wichtigen Gesetzen sind z.B.

  • BDSG - Bundesdatenschutzgesetz
  • TMG - Telemediengesetz
  • TKG - Telekommunikationsgesetz
  • und weitere

Ebenso wichtig sind aber auch die Gesetze und Vorschriften im wirtschaftlichen Segment wie z.B.

  • KonTraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen
  • SOX - Sarbanes Oxley Act
  • HGB - Handelsgesetzbuch
  • GoBS - Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme
  • und weitere

Diese Liste ist bei weitem nicht vollständig sondern nur ein erster Hinweis zur Komplexität des Aufgabenbereichs Ihres Datenschutzbeauftragten.

Immer wieder werden wir gefragt, benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Die Antwort ist klar und eindeutig, ja Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, kurz “dsb” genannt.

Sie benötigen den dsb weil Sie dafür verantwortlich sind, dass die Gesetze in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden müssen. Die Verantwortung hierzu liegt direkt und persönlich bei der Unternehmensleitung. Sind Sie nicht selbst der Experte, so kommen Sie nicht umhin diese Aufgaben an einen geeigneten Vertreter zu delegieren, dies ist ihr dsb.

Ob Sie gesetzlich, gemäss BDSG einen Datenschutzbeauftragten urkundlich bestellen müssen läßt sich hingegen nicht so einfach sagen, aber hierzu mehr auf den Folgeseiten. Nur eines vorweg, es ist Ihnen freigestellt ob Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Ein Mitarbeiter unseres Hauses führt gerne ein unverbindliches, persönliches Gespräch mit Ihnen. Sie werden in diesem Gespräch die vielfältigen Bereiche des Datenschutzes sowohl der personenbezogenen als auch der betrieblichen Daten erkennen, welche durch die Nutzung des Datenschutzbeauftragten Ihr Unternehmen voran bringen. Der Datenschutz ist keine unnütze zusätzliche Last sondern gibt Ihnen die Chance die Effizienz auszubauen und klare Strukturen zu nutzen.

Nutzen Sie dieses Gespräch um die ersten positiven Bewertungen vornehmen zu können und die signifikanten Vorteile des Datenschutzes auf ihre nachhaltige Informationssicherheit zu reflektieren.

Vielen Dank für Ihren Besuch bei ihrem Datenschutz-Team in Hessen.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

 

 Ihr Datenschutz-Team “in” Hessen

letzte Aktualisierung 25.02.2013